Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand Juli 2018)

 

 A.  Allgemeine Bestimmungen

 § 1 Geltungsbereich

 (1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingun­gen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), ist

(2) der Abschnitt B der AGB enthält ergänzende Best­immungen für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulie­ferern einkaufen.

(3) Der Abschnitt C der AGB enthält ergänzende Best­immungen für Reparaturleistungen.

 § 2 Vertragsschluss

 (1)  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbind­lich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf die DIN-Normen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form –) überlassen haben.

 (2)  An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: „Unterlagen“) behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Nut­zungs- und Verwertungs- rechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zu­stimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird, uns auf Verlan­gen unverzüglich zurückzugeben.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertrags­schlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, ein­schließlich Verpackung.

(2) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungs­stellung in einer Summe zahlbar.

(3) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbe­haltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

 § 4 Datenschutz

(1)  Alle personenbezogenen Kundendaten werden unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundver­ordnung (DSG- VO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Übertra­gung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten; der Kunde kann sein Verlangen per Post, Telefax oder E- Mail an uns senden.

(2)  Die personenbezogenen Daten des Kunden, ein­schließlich der Haus- und E-Mail-Adresse geben wir nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Der Kunde erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene im Sinne des BDSG, im Rah­men unserer elektronischen Datenverarbeitung gespei­chert und im Rahmen der Auftragsbearbeitung und Ver­tragsdurchführung an beauftragte Dienstleister weiterge­geben werden.

 

B.  Besondere Bestimmungen für den Verkauf

 § 1 Lieferfristen und Lieferverzug

(1)  Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Leistungen innerhalb einer Frist von 14 Werktagen zu erfolgen.

(2)  Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

§ 2 Eigentumsvorbehalt

(1)  Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigen­tumsvorbehalts darf der Kunde die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(2)  Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichts-vollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich be­nachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(3)  Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbe­sondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

 § 3 Mängelansprüche des Kunden

(1)  Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

(2)  Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offen­sichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausge­schlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.

(3)  Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Män­geln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4)  Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheits­merkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungs­gesetz.

C.  Besondere Bestimmungen für Reparaturarbeiten

 § 1 Frist zur Durchführung der Reparatur

 

Soweit wir vereinbarte Liefer- und Fertigstellungster­mine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, sind diese Termine nicht ver­bindlich. Nicht zu vertreten haben wir insbesondere die Änderungen sowie das Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung o. a.), die zur Auftragsdurchfüh­rung notwendig sind.

§ 2 Vergütung

(1)  Wir sind berechtigt, dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann und es sich nicht um Gewährleistungsarbeiten handelt, soweit

(a)  der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;

(b)  der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft ver­säumt;

(c)  der Auftrag während der Durchführung zurückgezo­gen wurde;

(d)  die Empfangsbedingungen bei Nutzung entspre­chender Produkte aus dem Bereich Unterhaltselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

(2)  Soweit im Rahmen von Reparaturaufträgen Leistun­gen nicht vom Auftrag umfasst sind oder von der Leis­tungsbeschreibung abweichen, kann der Kunde ein Nachtragsangebot anfordern oder von uns abgegeben werden. Soweit das nicht geschieht, werden diese Leis­tungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Abs. 3 VOB/B. Wir sind berechtigt, je nach Fortschritt der beauftragten Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten anzufordern bei Aufträgen, deren Ausführungen über einen Monat andauern. Der Kunde hat diese innerhalb von 10 Tagen nach Anforderung durch das Unternehmen zu leisten.

 § 3 Mängelansprüche des Kunden

(1)  Teile oder Leistungen, welche mit einem Sachman­gel behaftet sind, werden wir nach unserer Wahl unent­geltlich nachbessern, neu liefern oder neu erbringen, soweit die Ursache des Mangels bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag.

(2)  Mängel sind schriftlich unverzüglich nach Erkenn­barkeit für den Kunden mitzuteilen und zu bezeichnen.

(3)  Der Kunde darf bei Mängelansprüchen Zahlungen zurückbehalten, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis stehen zum Umfang der Sachmängel. Hinge­gen hat der Kunde kein Zurückbehaltungsrecht, soweit die Mängelansprüche verjährt sind. Bei unberechtigten Mängelrügen sind wir befugt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

(4)  Der Kunde hat zur Nacherfüllung eine angemessene Frist zu gewähren.

(5)  Bei erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde – unbe­schadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

 § 4 Eigentumsvorbehalt

(1)  Soweit im Rahmen der Reparaturarbeiten Ersatzteile eingefügt werden oder andere nicht wesentliche Bestand­teile, behalten wir uns das Eigentum an diesen Teilen bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Kunden aus diesem Vertrag vor.

(2)  Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eigenfügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Soweit die Reparatur beim Kunden erfolgt, hat er uns die Gele­genheit zu geben, bei ihm den Ausbau vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.

 § 5 Pfandrecht

(1)  Wegen unserer Forderung aus dem Auftrag steht uns ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sons­tigen Leistungen geltend gemacht wer- den, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.

(2)  Holt der Kunde den Gegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung ab, können wir ein angemessenes Lagergeld berechnen. Holt der Kunde den Gegenstand nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung ab, entfällt die Verpflichtung zur wei­teren Aufbewahrung und jede Haftung für leichte fahr­lässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist senden wir dem Kunden eine Ver­kaufsandrohung zu. Wir sind berechtigt, den Gegen- stand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Einen etwaigen Mehrerlös kehren wir an den Kunden aus.

 

 

 

 

 

 

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